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Bürgerinitiative: “Notwendigkeit einer Drieschweganbindung noch einmal auf den Prüfstand”

März 3, 2010 von admin 

Bürgerinitiative für ein lebenswertes Bad HonnefDie “Bürgerinitiative für ein lebenswertes Bad Honnef” nimmt vor der Sitzung des Bad Honnefer Stadtrates (am 04.03.2010) kritisch Stellung zur „Straßenanbindung Bad Honnef Süd – Drieschweg“.

Die Bürgerinitiaive bezieht sich in ihrer öffentlichen Erklärung auf den geplanten Tagesordnungspunkt 4 “Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2010 mit Stellenplan – Stellungnahme der Verwaltung zu den Kosten der Baumaßnahme „Straßenanbindung Bad Honnef Süd – Drieschweg“ ”

Die Erklärung im Original-Wortlaut:

“Sehr geehrte Ratsmitglieder, die von der Verwaltung vorgelegten Informationen zur Drieschweganbindung sind aus folgenden Gründen unvollständig und für eine abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Straßenbaumaßnahme als nicht ausreichend anzusehen.

1. Keine ausreichende Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Belangen
Im bisherigen Genehmigungsverfahren sind die naturschutzfachlichen Belange nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt worden sind.
Der Eingriffsregelung im Zusammenhang mit den §§ 14 und 15 des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist zwar durch die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) Rechnung getragen worden. Völlig unberücksichtigt sind jedoch bis jetzt die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG und die sich daraus ableitenden Konsequenzen geblieben. Hierzu finden sich weder im LBP Hinweise noch ist ein Artenschutzbeitrag erarbeitet worden.

Eine qualifizierte Abarbeitung des § 44 BNatSchG, die für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens Voraussetzung ist, verursacht Kosten, die bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung zu berücksichtigen sind.

Im Einzelnen sind zu nennen:

- eine qualifizierte Bestandserfassung aller durch die geplante Drieschweganbindung möglicherweise betroffenen besonders und streng geschützten Arten (zu den besonders geschützten Arten gehören z.B. alle europäischen Vogelarten);

- eine qualifizierte Bewertung, ob es durch die geplante Drieschweganbindung zu einer Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG für die im Gebiet vorkommenden streng / besonders geschützten Arten kommt;

- ggf. Aufzeigen von Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Verletzung der Verbotstatbestände beitragen können.

Die vereinfachte Aussage der Verwaltung, dass der durch die Drieschweganbindung betroffene Raum intensiv genutzt sei und artenschutzrechtlich keine Probleme zu erwarten sein dürften, wird nicht den Anforderungen der aktuellen Planungspraxis gerecht und entspricht zumindest in Teilbereichen auch nicht den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die mangelhafte Berücksichtigung des § 44 BNatSchG auch juristisch kritisch zu sehen ist und im Falle einer Klage die weitere Planung entsprechend gefährden kann.

2. Keine ausreichend Darlegung des Nutzens der Drieschweganbindung
Gängige Planungspraxis bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Straßenbauvorhabens ist es, nicht nur die Kosten der Maßnahme darzulegen, sondern auch deren Nutzen, um letztlich einen Nutzen-Kosten-Faktor zu ermitteln.
Die Verwaltung hat zwar die Kosten (wenn auch nicht vollständig) zusammengestellt, zum tatsächlichen Nutzen der Drieschweganbindung finden sich aber keine Aussagen.
Dies ist auch nicht besonders verwunderlich, da der Nutzen der neuen Straße bis heute nicht belegt ist.

Dazu im Einzelnen:

- Die Drieschweganbindung hatte das primäre Planungsziel, das ursprünglich geplante große Baugebiet im Honnefer Süden mit ca. 450 Wohneinheiten (Selhof Süd) an das überörtliche Verkehrsnetz (vor allem B 42) anzubinden, so dass keine wesentliche Neubelastung der Linzer Straße entsteht. Durch Beschluss des Rates im vergangenen Jahr ist die Planung auf eine wesentlich geringere
Anzahl von Wohneinheiten (50) und eine zusätzliche Institution vermindert worden. Das dadurch entstehende Verkehrsaufkommen ist bei Weitem nicht als ausreichend anzusehen, um die hohen Investitionen für die Drieschweganbindung zu rechtfertigen
.

- Ein weiteres Planungsziel der Drieschweganbindung ist, die Linzer Straße verkehrsmäßig zu entlasten. In welchem Umfang dies möglich ist, ist bis heute jedoch durch keine Untersuchung belegt worden. So finden sich weder im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bad Honnef dazu Angaben noch gibt es lt. Auskunft der Stadtverwaltung entsprechende Verkehrsgutachten / -prognosen, die dies belegen.

3. Keine Darlegung der Kosten im Falle eines zeitnahen Abbruchs der Maßnahme
In der Stellungnahme der Verwaltung wird zwar der Anspruch erhoben, für den Fall eines zeitnahen Abbruchs der Drieschweganbindung Kosten zu nennen, im Weiteren finden sich dazu jedoch keine Angaben.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob mit der Gemeinde Rheinbreitbach überhaupt schon Gespräche hinsichtlich der Folgen einer denkbaren Aufhebung des seinerzeit geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages geführt worden sind?

Ein mit der Gemeinde Rheinbreitbach vor vielen Jahren unter dubiosen Umständen geschlossener Vertrag und die Zusicherung von Landesmitteln können unseres Erachtens letztlich keine Gründe sein, ein Straßenbauvorhaben, dessen Nutzen nicht belegt ist, auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Und dies erst recht nicht in Anbetracht der angespannten Haushaltslage der Stadt und der Tatsache, dass die Baukosten von über 600.000 Euro, die die Stadt noch zu tragen hätte, wesentlich sinnvoller an anderer Stellen investiert werden könnten.

Wir fordern den Rat der Stadt Bad Honnef aus den zuvor genannten Gründen auf, die grundsätzliche Notwendigkeit einer Drieschweganbindung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Die angesprochenen fehlenden Untersuchungen bzw. Informationen sind beizubringen, um eine abschließende und fachliche korrekte Bewertung des Straßenbauvorhabens zu ermöglichen.” - Frank Bechtloff (Sprecher der Bürgerinitiative für ein lebenswertes Bad Honnef)

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