Lesezeichen: Neulich auf dem Fahrradweg
Juni 4, 2009 von admin
Ich bin ein echter Glückspilz! Denn ich habe, seit ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre, in den vergangenen zwei Monaten rund 25.000 Euro gespart. Wie ich das gemacht habe? Nun, das war ganz einfach.
Foto: Der Deutsche liebt sein Fahrrad, (c) Immanuel Giel, public domain
Ich bin ein recht temperamentvoller Radfahrer. Doch die zahlreichen Baustellen in Köln, auf Radwegen parkende Autos und zweiradfeindliche Ampelschaltungen führen bei einer der allgemeinen Straßenverkehrsordnung folgenden Fahrweise schnell dazu bereits nach wenigen Metern ausgebremst zu werden. Das nimmt den Schwung und raubt die gute Laune. Und Radfahren macht doch nur dann Spaß, wenn man zügig vorankommt!
Foto: Paul Schilling schreibt für die FreieHONNEFER
Ordnung geht vor Eigenverantwortung
Um im Fluss zu bleiben, also schwung- und lustvoll voranzukommen, bedarf es eines wachen Blicks, einer flexiblen und reaktionsschnellen Fahrweise, sowie einer liberalen Handhabung der Straßenverkehrsordnung. Besonders morgens, wenn sich die Radler auf dem Weg zur Arbeit befinden und auf den Straßen und Fahrradwegen jeden Zentimeter hart erkämpfen müssen; wenn sich ganze Pulks von ihnen auf dem schmalen Streifen zwischen dicht befahrener Straße und halbblinden und –tauben Fußgängern auf dem Bürgersteig behaupten müssen, heißt es Obacht und Geschicklichkeit.
Wer vorankommen will, der muss alles im Blick haben: Linksabbieger, Rechtsabbieger, Fahrzeugtüren, die plötzlich aufgerissen werden und den Radweg blockieren, Bäume, Zeitungsautomaten, Pylonen, Baugruben, Schlaglöcher. Aber auch Zebrastreifen, Ampeln, Sperrmüll und Geschäftsleute, die meist mit mehreren Trolleys den Fahrradweg, den sie offenbar für einen Taxiwartestreifen halten, blockieren, bedürfen der uneingeschränkten Aufmerksamkeit des Zweiradfahrers. Eine Klingel mit der Dezibelzahl eines Nebelhorns allein reicht da nicht aus.
Auch Ampeln, Verkehrsschilder sowie Straßen- und Wegmarkierungen tragen nur ungenügend zur Verkehrssicherheit bei. Davon zeugt sehr eindrücklich das in Deutschland weit verbreitete Phänomen, sich der ordnenden Macht der Ampel zu unterwerfen. Fixiert ausschließlich auf das Ampelsignal überqueren tagtäglich Tausende die Straße. Was Außerirdischen wie eine magische Konditionierung erscheinen mag, ist in Wahrheit die Unterwerfung unter Recht und Gesetz. Und dafür heißt es Opfer bringen. Etwa das, minutenlang vor einer roten Ampel zu warten, obwohl sich weit und breit kein Auto nähert. Das erfordert Disziplin, der nicht selten schlechte Laune entspringt. Recht und Gesetz beginnen an der Ampel. Fußgänger aber auch Fahrradfahrer werden geächtet, sobald sie sich die Freiheit nehmen, die Straße nach Inaugenscheinnahme und Risikoabwägung eigenverantwortlich zu überqueren. Es ist eine zähe Verbissenheit, die sich bei den Wartenden breit macht. Ein Ordnungs- und Zurechtweisungsimpuls, der sich in Einzelfällen in lautstarken erbosten Rufen Bahn bricht: „Hey, es ist Rot!“

Foto: Köln aus der Radfahrer-Perspektive - “exorbitante Einsparpotentiale”
Laissez-faire
Als ich das erste Mal in Paris war, verhielt ich mich verkehrstechnisch auch ausgesprochen deutsch und blieb, wie ich es gelernt hatte und gewohnt war, an jeder roten Ampel stehen. Diszipliniert, korrekt und im Gefühl germanischer Überlegenheit. Da sagte mir mein französischer Bekannter: „Prenez garde au trafic! Cela n’est encore jamais arrivé que quelqu’un se fasse renversé devant un feu rouge!” (Achte auf den Verkehr! Von einer roten Ampel ist noch niemand überfahren worden!) und überquerte die Straße sicher und unbeschadet – bei Rot! Das hinterließ bei mir einen nachhaltigen Eindruck und die Erkenntnis, dass Regeln keinem Selbstzweck folgen dürfen, sondern dass sich der Umgang mit ihnen an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren sollte. So, dachte ich bis vor wenigen Tagen, entspreche es auch der libertären Haltung des Rheinländers. Doch der Rheinländer, und der Kölner zumal, besteht nicht nur aus unmotorisierten und zweirädrigen Verkehrsteilnehmern, sondern auch aus dem für Ordnung und Sicherheit zuständigen Personal in Uniform. Es folgt der zwar unbewiesenen aber einzig plausiblen Direktive, möglichst viele Radfahrer bei ihrer flexiblen Fahrweise kurzzeitig aus dem Verkehr zu winken und mit der Verhängung saftiger Bußgelder die leeren städtischen Kassen zu füllen.
Gerüchte über zu erbringende „Bußgeldquoten“ halten sich hartnäckig. Beweise dafür gibt es bislang noch nicht. Wenn allerdings ein Radfahrer im Schritttempo ein Stoppschild „überfährt“, um dann an der nächsten Ecke von 10 Beamten angehalten zu werden, die ihm ein Bußgeld von 25 Euro aufbrummen, eine Gruppe von Radfahrern, (zu der auch ich zählte), im morgendlichen Berufsverkehr eine rote Fußgängerampel „überfährt“ und dafür 125 Euro Bußgeld zahlen muss (macht bei geschätzten acht Radfahrern also schlappe 1000 Euro für die Stadtkasse– nicht für die Sanierung der Fahrradwege!!), oder auch das Überfahren einer weißen Linie zwischen Fahrrad- und Fußgängerweg mit 20 Euro geahndet wird, dann liegt der Verdacht nah, dass es weniger um Sicherheit, als vielmehr um Ordnung geht. Und, das zuallererst, um das Füllen öffentlicher Kassen.
Exorbitante Einsparpotentiale
Aber, wie gesagt, ich bin ein echter Glückspilz. Nachdem der steife und für die frühe Stunde allzu ausgeschlafene Beamte mir für das „Überfahren“ einer roten Fußgängerampel plus Freihändigfahren ein Bußgeld von 100 Euro aufgebrummt hatte, stellte ich zu meiner großen Freude fest, dass ich ausgesprochen billig davongekommen war. Allein der Ampelverstoß kostet laut Bußgeldkatalog schon 125 Euro, freihändig fahren 10 Euro. Bei einer wöchentlichen Fahrleistung von durchschnittlich 50 Kilometern, dem täglichen Überfahren von zehn roten Ampeln (fünf auf dem Hin- und fünf auf dem Rückweg), dazu angepasstes weil kollektiv begangenes Fahren gegen die Einbahnstraße, der Benutzung des Bürgersteigs beim Ausweichen vor Baustellen, Zeitungsautomaten, Schlaglöchern, Baugruben und Fußgängern auf dem Fahrradweg, das begeisterte Freihändigfahren… komme ich überschlägig auf Bußgelder in einer Gesamthöhe von mindestens 25.000 Euro für die vergangenen zwei Monaten. Bei geschätzten 500 Zweiradfahrern, die sich ähnlich wie ich im Kölner Straßenverkehr bewegen, addiert sich das auf monatlich 6.250.000 Millionen Euro.
Höchste Zeit für die Stadt, diese Einnahmequelle voll auszuschöpfen. Darum mein Vorschlag: Personelle Verstärkung der Polizeikräfte auf mindestens die doppelte Zahl der Verkehrsteilnehmer, konsequente und penible Überprüfung der Fahrräder auch auf technisch irrelevante Mängel wie Kettenspannung, Reifendruck, Sattelhöhe, Lenkerstellung, Klingelton, Reifenprofil und Art der Zuladung auf dem Gepäckträger, sowie die Errichtung weiterer Baustellen und anderer Hindernisse besonders im Bereich von Fahrradwegen, um deren Benutzung weiter zu erschweren. Alle Maßnahmen die zur Entmündigung der Radfahrer und zur Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und Fahrfreude beitragen sind geeignet, die Fülle der Möglichkeiten des Bußgeldkatalogs in ganzer Breite auszuschöpfen. Gleichzeitig stiegen durch solche Maßnahmen die Chancen der Stadt beim Wettbewerb der fahrradfeindlichsten Stadt der Republik zu punkten.
Im Übrigen sind Fahrradfahrer gut beraten, die Stadt weiträumig zu umfahren. Die Einsparpotentiale sind exorbitant! – Paul Schilling
LinkTIPP: Wer sich als Fahrradfahrer über die katastrophale Kölner Verkehrspolitik und den Umgang mit Radfahrern informieren möchte, sollte diese Seiten besuchen:
http://www.radfahren-in-koeln.de
http://www.radgefahren.de/























Man merkt schon, da hat sich einiger Ärger aufgestaut…
Freihändig mit dem Fahrrad über eine Rote Ampel? Wurde die Ampel denn dabei beschädigt? Und mich interessiert, wie hoch das Bußgeld dann ist, wenn man das Gleiche mit dem Auto macht. Weiß das jemand?
Lieber Herr Müller, richtig, ich habe mich mächtig geärgert. Da lasse ich mein Auto zuhause, entlaste die Umwelt und nehme das Fahrrad, und muss für meine zugegebenermaßen etwas “flexible” Fahrweise auch noch tief in die Tasche greifen. Natürlich haben weder die Ampel noch lebendige Teilnehmer am Straßenverkehr Schaden genommen!
Im aktuelle Bußgeldkatalog wird das Überfahren einer roten Ampel mit dem Auto mit 200 Euro, bis zu einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in Flensburg geahndet. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kommen nochmal 120 Euro dazu. Fußgänger kommen beim Missachten der roten Ampel deutlich billiger weg. Sie zahlen, wenn sie erwischt werden, gerade einmal 5 Euro. - Über das “Freihändigfahren” im Auto findet sich im Bußgeldkatalog übrigens nichts.
Wünsche allseits gute Fahrt - ob mit oder ohne Auspuff.
[...] Neulich auf dem Fahrradweg [...]
Ein Bußgeld für das Überfahren einer roten Fußgängerampel würde ich erst mal verkehrsrechtlich überprüfen.
“”"”"”"”"§37 (2) Nr. 6 StVO: “Radfahrer haben die
Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an
eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für
Radfahrer vorhanden sind.”°°°°°°°°°°°°°°°
Es gibt in der StVO also nur einen einzigen Fall wo eine Fußgängerampel auch für Radfahrer gilt.
Haben Radwegfurt und Fussgängerfurt keine gemeinsame Grenze, sind also getrennt geführt, oder es gibt gar keine Radwegfurt, gilt für Radfahrer immer die Ampel auf der Fahrbahn. Auch dann, wenn sie auf dem Radweg fahren.
Ich würde also raten die Sache mit dem Bußgeld noch mal genau zu überprüfen.
gruss
siggi
Zitat: …der Benutzung des Bürgersteigs beim Ausweichen vor Baustellen, Zeitungsautomaten, Schlaglöchern, Baugruben …
Ich frage mich warum gefühlte 99% aller Radler bei solchen Hindernissen auf den Gehweg ausweichen und dort die Fussgänger gefähreden? (Denkt doch auch an die Kinder[TM])*
Ich persönlich nutze dann immer gerne die Fahrbahn, die meist vom Belag her wesentlich besser beschaffen und zudem viel breiter ist.
Aus diesem Grunde muss man sein Rad ja laut StVO auch auf der Fahrbahn schieben und nicht auf dem Gehweg, wenn man dort Fußgänger behindern würde
Also liebe Mitradler, bei versperrten oder zugeparkten Radwegen ab auf die Straße, auf dem Gehweg haben wir nichts zu suchen.
*Besonders extrem empfinde ich dies zur Zeit an der Cäcilienstraße Richtung Heumarkt, dort ist der Radweg durch Baustellen und Gerüste verbaut und fast alle Radler weichen über den Bürgersteig aus, der dort eh schon sehr eng ist.
ciao
Holger
Hallo siggi, vielen Dank für den Hinweis. Den Bescheid werde ich gründlichst prüfen, nicht nur aus Eigennutz, sondern auch im Hinblick auf eine mögliche Fortsetzung der Geschichte;-).
Und: Lieber Holger: Ich bin ganz Deiner Meinung: rüdes Fahren auf dem Fußgängerweg ist ein absolutes No-Go. Ich fürchte allerdings, dass es die Kölner Ordnungshüter fertig bringen, einen Radfahrer sogar dafür zu belangen, dass er statt des Fahrradwegs die Fahrbahn benutzt:-(
Gruß, Paul
@siggi: Das ist nicht ganz richtig. Der Radfahrer muß das für ihn geltende Lichtzeichen beachten, auch wenn er auf der Fahrbahn fährt. Das für ihn geltende erkannt man am Fahrradpiktogramm. Am weitesten verbreitet sind die Streulichtscheiben, in denen Fußgänger und Fahrradsymbol gemeinsam abgebildet sind. Vermehrt werden in Köln allerdings auch reine Fahrradampeln aufgestellt. (Wofür auch immer, da scheint die Stadt Geld übrig zu haben)
Dieser juristische Unfug gilt aber nur bis zum ersten September. Dann tritt die Novelle der StVO in Kraft, die noch einige Änderungen mehr beinhaltet.
@Paul: Dass mich die Rennleitung für Fahren auf der Fahrbahn belangt, ist mir in noch nicht passiert. Immer wenn ich einem Einsatzfahrzeug begegne, erwarte ich die Diskussion, zu der es bislang noch nie kam. Gründe, warum ein benutzungspflichtiger Radweg nicht zumutbar ist, gibt’s ja mehr als ausreichend: Autos, Mülltonnen, Baustellen, Laternenpfähle etc stehen ja eigentlich immer rum. Ich bin dankbar dafür.